Mitarbeiter/innen, die Sozialleistungen nach dem SGB II bewilligen oder ablehnen bzw. die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen usw. zuständig sind
Die Vorschriften zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Arbeitspraxis nicht immer leicht umzusetzen und führen nicht selten zu unnötigen Auseinandersetzungen mit Betroffenen. Die Frage, ob der Bedarfstatbestand erfüllt ist, ist einer der häufigsten Streitfälle vor den Sozialgerichten.
Der erfahrene Dozent vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse, um Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft und den Heizungskosten rechtmäßig treffen zu können. Außerdem stellt er Ihnen die aktuelle Gesetzeslage unter Einbezug der Neuregelungen zum Bürgergeldbezug und die gesetzliche Entwicklungen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung vor.
Angereichert werden die Ausführungen durch zahlreiche Übungsfälle. Es besteht die Möglichkeit, intensiv die Lösung erzielter Ergebnisse für die Praxis zu diskutieren.
Neuregelungen zum 01.01.23:
Karenzeiten
„Trauerjahr“ bei Tod eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft
Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft,
Begriff der Unterkunft
Voraussetzungen für die Einbeziehung von Mietnebenkosten
Berücksichtigung von Kosten bei selbst genutztem Hausgrundstück, insbesondere: Behandlung von Tilgungsraten
Aufteilung der Unterkunfts- und Heizungskosten bei Personen- bzw. Wohngemeinschaften
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Sinne des vom Bundessozialgericht entwickelten Begriffs eines schlüssigen Konzeptes
Anforderungen an ein schlüssiges Konzept
Ermittlungspflichten der Behörde, Bedeutung von Anträgen auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bei selbst genutztem Hausgrundstück in Relation zum Schonvermögen
Anforderungen an Kostensenkungsaufforderung, Vergleichsmaßstab, Leistungshöhe bis zur Realisierung der Kostensenkung
Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages
Bewilligung bzw. Ablehnung von Umzugskosten bzw. Kaution
Bewilligung und Ablehnung der Erstausstattung für die Wohnung / Haushaltsgeräte
Übernahme bzw. Ablehnung von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft und Heizung bzw. sonstiger Energiekosten sowie
Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung
SGB II
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