Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldbehörden (einschließlich Leitungen), Fachaufsichts-, Widerspruchs- und Rechnungsprüfungsbehörden
Die Bundesregierung hat Ende September den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform 2023 beschlossen, mit dem sich die Zahl der Wohngeldhaushalte um etwa 1,4 Mio. Haushalte erhöhen und damit mehr als verdreifachen soll. Dadurch werden auch Sie in den Wohngeldbehörden vor neue Aufgaben gestellt. Zugleich soll zum 01.01.2023 das Bürgergeld eingeführt werden, was sich auch auf die Schnittstellen zwischen Wohngeld und Transferleistung auswirkt. Zeitgleich wird das Einkommensteuerrecht geändert.
In diesem Seminar erläutern Ihnen die Dozenten die neuen Regelungen ab 01.01.2023 sowie deren Reichweite und Konsequenzen für die Praxis auf dem aktuellen Stand und diskutieren mit Ihnen. Darüber hinaus wird die neue Rechtsprechung anhand ausgewählter Fälle und deren Auswirkung auf die Wohngeldpraxis behandelt. Anhand von Leitentscheidungen werden die zentralen Fragen des Wohngeldrechts erörtert.
Mit den Kenntnissen aus diesem Seminar sind Sie für Ihre Aufgabe gut gerüstet!
Wohngeldreform 2023, insbesondere:
• Heizkostenzuschuss II
• Dauerhafte Heizkostenkomponente
• Klimakomponente
• Neuzuordnung der Mietenstufen
• Neuzurechnung einmaligen Einkommens
• Anpassung der Einkommensgrenzen
• Steuerrechtliche Änderungen zur Einkommensermittlung ab 2023
• Änderung bei Erhöhungsantrag und Minderungsprüfung
• Verlängerung des Bewilligungszeitraums
• Vorläufige Zahlung des Wohngeldes
• Überleitungsrecht 2022 / 2023
• Neuregelung der Wohngeld-Fortschreibung
• Neues Bürgergeld
Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere:
• Transferleistung
• Miete
• Einkommen
• Plausibilität
• Mitwirkung
• Bewilligungszeitraum
• Missbrauch
• Minderung
• Aufhebung
• Erstattung
Wohngeldgesetz und -verordnung, SGB X, SGB I, Wohngeld-Verwaltungsvorschrift
19.01.2023
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich