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Q10822

Ausgewählte Fragen und Fälle zu § 35 BauGB - Vorhaben im Außenbereich

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baugenehmigungsbehörden, Bauaufsichtsbehörden und Rechtsämtern

Vorkenntnisse

oder vergleichbare Kenntnisse

Ihr Gewinn

Im Außenbereich hat der Gesetzgeber durch § 35 BauGB eine Vorwertung vorgenommen und geregelt, dass bestimmte - privilegierte - Vorhaben zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Die erweiterten Privilegierungstatbestände und der Strukturwandel in der Landwirtschaft ziehen vermehrt Nutzungsänderungen ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude nach sich. In der Folge nimmt die Zahl der Bauanträge für Vorhaben im Außenbereich zu.

Die Vorschrift des § 35 BauGB ist überaus anspruchsvoll. Damit Sie diese sicher anwenden können - z. B. bei der Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens oder bei der Prüfung der Zulässigkeit konkreter Vorhaben -, müssen Sie sich in dieser komplexen Materie gut auskennen und auch die obergerichtliche Rechtsprechung kennen.

In diesem Spezialseminar haben Sie daher die Gelegenheit, anhand unterschiedlicher Praxisfälle die vielschichtigen Fragen zu erörtern und gemeinsam mit dem Referenten Lösungsansätze zu erarbeiten.

So fällt es Ihnen leichter, Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich kompetent und sicher zu beurteilen!

Inhalte
  • Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich (auch Außenbereichssatzung)
  • Vorhaben von Voll- und Nebenerwerbslandwirten (auch Unterkünfte für Saisonarbeiter, mitgezogene Betriebsteile, Ferienwohnungen usw.)
  • Besonderheiten bei Pferdezucht/-haltungsbetrieben (eigene Futtergrundlage, Abgrenzung zur Hobbytierhaltung, auch Reithallen)
  • Gartenbaubetriebe (auch Rückbauverpflichtung und mögliche Nutzungsänderungen)
  • Sogenannte gesollte Außenbereichsvorhaben
  • Besondere Fragestellungen bei Massentierhaltungsbetrieben
  • Biomasseanlagen (Hofstelle, Betriebsstandort, Größenbegrenzung, Nebenanlagen, Betreibergemeinschaft)
  • Solaranlagen
  • Teilprivilegierte Vorhaben (hier auch Grenzen des Bestandsschutzes)
Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Bitte mitbringen

BauGB, BauO NRW

Termine und Anmeldung

29.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

02.11.2022

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Wolfgang Hanne

Preis