Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baugenehmigungsbehörden, Bauaufsichtsbehörden und Rechtsämtern
Im Außenbereich hat der Gesetzgeber durch § 35 BauGB eine Vorwertung vorgenommen und geregelt, dass bestimmte - privilegierte - Vorhaben zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Die erweiterten Privilegierungstatbestände und der Strukturwandel in der Landwirtschaft ziehen vermehrt Nutzungsänderungen ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude nach sich. In der Folge nimmt die Zahl der Bauanträge für Vorhaben im Außenbereich zu.
Die Vorschrift des § 35 BauGB ist überaus anspruchsvoll. Damit Sie diese sicher anwenden können - z. B. bei der Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens oder bei der Prüfung der Zulässigkeit konkreter Vorhaben -, müssen Sie sich in dieser komplexen Materie gut auskennen und auch die obergerichtliche Rechtsprechung kennen.
In diesem Spezialseminar haben Sie daher die Gelegenheit, anhand unterschiedlicher Praxisfälle die vielschichtigen Fragen zu erörtern und gemeinsam mit dem Referenten Lösungsansätze zu erarbeiten.
So fällt es Ihnen leichter, Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich kompetent und sicher zu beurteilen!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
BauGB, BauO NRW
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