Fach- und Führungskräfte aller Bereiche, Compliance-Verantwortliche
Whistleblowing betrifft nur die Privatwirtschaft! Weit gefehlt! Die neue Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU verpflichtet auch die öffentliche Hand, ein Hinweisgebersystem einzurichten und zu unterhalten. Durch die Einrichtung einer "internen Meldestelle" setzt die Richtlinie, die auf einen verbesserten Schutz sogenannter Whistleblower zielt, neue und einheitliche Standards.
Nachdem der deutsche Gesetzgeber den Umsetzungsforderungen bislang nicht fristgerecht nachgekommen ist, liegt seit April 2022 ein neuer Gesetzesentwurf der Regierungsparteien vor. Es ist zu erwarten, dass dieser zeitnah verabschiedet wird. Bis dahin können die europäischen Richtlinienvorgaben unmittelbar wirken und eine richtlinienkonforme Auslegung auslösen.
Die Referentin stellt Ihnen ausführlich und praxisnah die neuen Anforderungen vor. Sie erläutert den Inhalt des Gesetzesentwurfs und und geht auf Fragen seiner Anwendung sowie auf europäische Bestimmungen ein. Sie erhalten Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben. Informieren Sie sich über die aktuelle Rechtslage!