Fach-und Führungskräfte der Jugendämter und Landesjugendämter, Träger der freien Jugendhilfe, Rechnungsprüfungsämter
Sofern die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII Leistungen nicht selbst erbringen, schließen sie Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern. Doch müssen diese Vereinbarungen eigentlich ausgeschrieben werden? Wenn ja, handelt die Verwaltung nur dann rechtmäßig, wenn sie das Vergaberecht beachtet.
Die Frage, ob Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Vergaberecht auszuschreiben sind, ist nach wie vor umstritten und lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Um zu entscheiden, ob eine Ausschreibung obligatorisch ist, sollten Sie die maßgebliche Rechtsprechung kennen.
Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie sich rechtskonform für oder gegen eine Ausschreibung entscheiden, und erfahren Sie, wie Sie diese Entscheidung begründen! Für die Fälle, in denen auszuschreiben ist, erläutert Ihnen die Referentin die vergaberechtlichen Anforderungen, die Sie beachten müssen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über diese anspruchsvollen Fragen bei einer Expertin zu informieren!
Sie können Ihre Fragen und Fälle aus der Praxis, über die Sie im Seminar sprechen möchten, zwei Wochen vor dem Seminar an das Studieninstitut oder direkt an die Referentin über k.vandesande@heuking.de schicken.
SGB VIII, GWB, VgV, UVgO