Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Bauordnungsämter sowie der Wohnungsbaugesellschaften; Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner, Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Energieberaterinnen und Energieberater
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik enthält es wichtige Regelungen, um das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland bis zum Jahr 2050 zu realisieren. Im GEG wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die EnEV und das EEWärmeG zusammengefasst und weiterentwickelt.
Erfahren Sie mehr über diese aktuelle Rechtsgrundlage! Der Referent erläutert Ihnen die wesentlichen Inhalte des Gesetzes. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein. Sie erhalten praxistaugliche Tipps und Hinweise. Die geplanten Novellierungen seitens der neuen Bundesregierung werden ebenfalls behandelt. Informieren Sie sich bei einem Experten und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW