Fachkräfte aus dem Ordnungsamt
Die Bestattung durch die Ordnungsbehörde ist durch das Bestattungsgesetz des
Landes NRW geregelt.
Immer dann, wenn Verstorbene keine ausreichende Vorsorge getroffen haben,
wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder ermittelt werden können, wenn
Angehörige ihrer Pflicht zu bestatten nicht nachkommen, in all diesen Fällen
ist die Ordnungsbehörde zuständig, die Bestattung zu veranlassen.
Diese schwierige Aufgabe berührt mehrere Rechtsgebiete, nämlich das
Bestattungsrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht und das Gebührenrecht.
In diesem Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um rechtssicher
und zügig handeln zu können.
Ersatzvornahme durchführen
Bestattungspflichtige ermitteln
Ordnungsverfügungen erlassen
Kostenbescheid und Vollstreckung nach GebG
Ansprüche gegenüber dem Sozialamt (§ 74 SGB XII)
Die Gemeinde als originär Bestattungspflichtige bei alleinstehenden Verstorbenen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW)
Aktuelle Urteile des OVG Münster und des BSG und ihre Auswirkungen auf die kommunale Praxis
Besonderheiten bei Angehörigen des muslimischen Glaubens, z. B. Flüchtlingen
Gesetzestext BestG NRW
Gut war der fachliche Inhalt
Super Dozent
Gesunder Mix aus Theorie und Praxis
Fragen wurden geklärt
Lockere Atmosphäre
Inhalte gut verwertbar in der Praxis
Gute Seminarunterlagen