Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder gem. § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand wirkt sich erheblich auf die Arbeit im Jobcenter aus: wenn Kinder zwischenzeitlich volljährig geworden sind, können Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit in Betracht kommen.
In diesem Kurzseminar erörtert der erfahrene Dozent detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung und ihre Folgen für verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Das Thema wird praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus Ihrer täglichen Arbeit näher erläutert. Der Dozent berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtsprechung. Auch die Möglichkeiten durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB Einnahmeausfälle für die Jobcenter zu vermeiden, wird besprochen.
SGB II