Beschäftigte der Ordnungsämter
Noch heute werden in Deutschland Kampfmittel aus beiden Weltkriegen entdeckt. Granaten, Patronenmunition und Blindgänger werden bei Bauarbeiten in städtischen Ballungsräumen, in der Landwirtschaft oder bei niedrigem Wasserstand von Flüssen gefunden. Tritt ein solcher Zufallsfund auf, entscheiden Sie, was zu tun ist.
Auch vor dem Start von Baumaßnahmen können Bürger bei Ihnen einen Antrag auf Lichtbildauswertung stellen, um auszuschließen, dass ihr Baugrundstück mit Kampfmitteln belastet ist.
In diesem Seminar vermittelt der Referent, langjähriger Praktiker und Ordnungsamtsleiter, einen umfassenden Überblick über das Thema Kampfmittel. Sie werden rechtliche Fragen und praktische Probleme erörtern und gemeinsam Lösungsansätze finden. So machen Sie sich fit für die Praxis!
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen oder Fallbeispiele bis vier Wochen vor Seminarbeginn dem Veranstalter per E-Mail zu senden.
OBG, PolG, VwVG, VwVfG, Kampfmittelverordnung NRW