Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung mit geringen Vorkenntnissen im Schülerfahrkostenrecht
Die Schülerfahrkosten gehören im Rahmen der Schulfinanzierung zu den Sachkosten, die der Schulträger zu tragen hat.
Für die Schülerfahrkostenverordnung NRW gibt es keine aktuelle Kommentierung. Darum soll Ihnen unsere Seminarreihe helfen, die Entscheidungen im Schülerfahrkostenrecht einwandfrei und sicher zu treffen und dabei die Rechtsprechung des OVG Münster und der Verwaltungsgerichte zu beachten.
In diesem Seminar erarbeiten Sie nicht nur die Grundzüge der Verordnung, sondern lernen auch, wie Sie Fragen aus der Praxis lösen und dabei den Anforderungen des OVG an Ihren Verwaltungsakt gerecht werden. Sie haben dabei die Möglichkeit, sich mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Kommunen über Ihre eigenen praktischen Fälle auszutauschen.
Sie erhalten alle im Seminar besprochenen Urteile in überarbeiteter Fassung als Seminarunterlage sowie Vordrucke für die Praxis.
Wie ist bei einem Umzug ins Nachbarland, z. B. Hessen, zu verfahren, wenn der Schüler an der besuchten Schule in NRW verbleibt?
Müssen Schulhinweg und -rückweg immer identisch sein?
Bis zu welchem Zeitpunkt können noch Fahrkosten beantragt werden?
Wie ist die Länge des Schulweges rechtssicher zu ermitteln?
Wann liegen gesundheitliche Gründe nach § 6 I vor?
Wann ist ein Schulweg besonders gefährlich?
Wo ist die Wohnung des Schülers, z. B. bei geschiedenen Eltern mit gleichen Aufenthaltszeitanteilen?
Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht
Ist ein Praktikum auch 400 km von der Schule entfernt möglich?
Die nächstgelegene Schule i. S. d. § 9
Besteht ein Anspruch beim Besuch der OGS?
Unzumutbarkeit der Nutzung des ÖPNV und Schülerspezialverkehrs
Wann liegt ein besonders begründeter Ausnahmefall vor?
Schülerfahrkostenverordnung, praktische Fälle aus Ihrer Verwaltung