Beschäftigte, aus Personalverwaltungen oder Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und sonstige Interessierte
Das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen ist am 06.04.2022 vom Landtag NRW beschlossen worden. Lassen Sie sich aus erster Hand kompetent über die neuesten Einwicklungen im Beamtenrecht informieren.
Der Dozent ist Leiter des Referats "Allgemeines öffentliches Dienstrecht" im Ministerium des Innern des Landes NRW und war von Anbeginn an der Erarbeitung der Neuerungen beteiligt!
Über Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sind in den vergangenen Jahren viele Diskussionen geführt worden. Es ging dabei u.a. um Themen wie Langzeitarbeitskonten, mobiles Arbeiten, Erleichterung des Wiedereinstiegs nach längerer familienbedingter Freistellung vom Dienst oder Verbesserung des behördlichen Gesundheitsmanagements.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Führung eines Langzeitarbeitskontos möglich? Gibt es einen Anspruch auf „mobiles Arbeiten“? Gelten diese neuen Regelungen für alle Beschäftigten gleichermaßen? Wie kann nach längerer Abwesenheit vom Dienst der Wiedereinstieg besser gelingen? Was kann und muss ich vielleicht auch als dienstvorgesetzte Stelle dafür tun? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in diesem Seminar.
Das Seminar führt systematisch in die neuen Regelungen ein und erläutert die praktische Bedeutsamkeit der Änderungen. Sie verschaffen sich so schnell und einfach einen kompakten Überblick über die Neuerungen und können sich in Ihrer Praxis leichter auf das neue Recht einstellen.
Dozent referiert sehr souverän, ich habe selten ein so qualitativ hochwertiges Seminar besucht, super!