Verwaltungs- und Personalleitung, Beschäftigte aus dem Bereich Personal und Organisation, Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte
Beurteilungen sind Teil der Personalentwicklung, Grundlage fast aller wesentlichen personalwirtschaftlichen Entscheidungen und für die „Betroffenen“ ein Baustein ihres individuellen beruflichen Werdegangs. § 92 des Landesbeamtengesetzes schreibt vor, Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten dienstlich zu beurteilen.
Welche Bedeutung hat diese Regelung für
Diese Fragen wird der Dozent auch anhand praktischer Fälle beantworten. Er zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie den hohen Ansprüchen an eine Beurteilung gerecht werden oder auch zukünftig darauf basierende Personalentscheidungen nachvollziehen können.
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