Fach- und Führungskräfte, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Technikerinnen und Techniker aus den Bereichen Straßenbau und Straßensanierung; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Straßenbaubeiträge erheben; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ingenieurbüros; Ratsmitglieder
Sie führen Anliegerversammlungen für Straßenbaumaßnahmen durch und fragen sich jedes Mal, warum die Anliegerinnen und Anlieger all Ihre Pläne ablehnen? Zu aufwändig, zu teuer und warum soll man überhaupt Straßenbau- und Erschließungsbeiträge bezahlen - das sind häufig die Argumente, die von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht werden.
Manche Veranstaltung, in der Straßenbauprojekte vorgestellt werden, droht daher zu entgleiten. Sie haben sich viel Mühe gemacht und sind keinen Schritt weiter gekommen! Die Kommunikation mit den Anliegern ist dann häufig gestört. Die Verwaltungsspitze und die Ratsgremien sind ungehalten, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist, die politischen Beschlüsse umzusetzen, und scheuen Entscheidungen gegen die Betroffenen. Als Folge verzögern sich Baumaßnahmen oder scheitern gar. Wenn Maßnahmen trotzdem umgesetzt werden, gibt es häufig Streitereien bei der Bauausführung. Die Veranlagung von Straßenbau- oder Erschließungsbeiträgen endet dann nicht selten im Klageverfahren.
Das muss nicht sein! Gestalten Sie Ihre Anliegerversammlung so, dass die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an konstruktiv beteiligt werden. Sorgen Sie mit einer neuen Verfahrensweise für eine entspannte Planung, die möglichst von allen Beteiligten getragen wird, für eine stressfreie Ausführung und eine Beitragsabrechnung ohne Widerspruchs- und Klageverfahren.
Trotz landesweiter Proteste hat das Land NRW entschieden, an der Beitragspflicht festzuhalten und hat im neu eingefügten § 8a KAG NRW die Kommunen verpflichtet, künftig vor einer Straßenbaumaßnahme eine Anliegerversammlung durchzuführen.Die Entscheidung des Landes NRW bei Straßenbaumaßnahmen nach KAG, für die der Ausbaubeschluss nach dem 02.01.2018 gefasst wurde, den Anliegeranteil zu 100% zu fördern, hat zwar zur Entspannung bei der Anliegerbeteiligung geführt. Die Beitragspflicht besteht aber weiterhin. Und ob die Förderung dauerhaft Bestand hat, ist nicht gesichert.
Erfahren Sie, wie Sie konstruktiv mit dieser Thematik umgehen, und lernen Sie auch eine praktische Präsentationshilfe kennen, die vom Referenten selbst erfolgreich eingesetzt wird und die auch bei der Entstehung des neuen § 8a KAG NRW „Pate“ gestanden hat. Sie kann auch für Straßenendausbauten nach dem BauGB eingesetzt werden.
Sie können von den Erfahrungen des Referenten profitieren und so Ihre Versammlungen zukünftig effektiv und konfliktfrei gestalten!
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