Fach- und Führungskräfte der Haupt- und Personalverwaltungen sowie aus dem Organisationsbereich, Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung
Das Thema flexible Arbeitszeit ist aktuell wie nie. Neben verschiedenen Möglichkeiten, die Arbeitszeit innerhalb eines Tages, einer Woche, aber auch über einen längeren Zeitraum von bis zu einem Jahr flexibel im Rahmen von Arbeitszeitkonten zu gestalten, öffnet der TVöD auch die Möglichkeit, Langzeitkonten zu vereinbaren.
Auf diesen Konten können Zeitguthaben aus dem Arbeitszeitkonto über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren als Zeit- oder Geldguthaben gutgeschrieben werden. Diese Guthaben können dann dazu dienen, längere Zeiten unbezahlten Urlaubs bei Entgeltfortzahlung oder für einen bestimmten Zeitraum Teilzeitbeschäftigung bei Entgeltfortzahlung für eine Vollzeitstelle zu nehmen sowie Zeiten für längere Qualifizierungszeiten zu sammeln.
Die Gestaltung für das Langzeitkonto muss in erster Linie zwar einzelvertraglich vereinbart werden, aber in Verbindung mit dem Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD sollte eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung kollektive Regelungen treffen.
Im Seminar stellt der Dozent die tariflichen Regelungen zum Langzeitkonto dar und zeigt auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Betriebsparteien ergreifen können.
TVöD
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