Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die mit Aufgaben der Eingruppierung betraut sind, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder
"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht", heißt es in § 12 Absatz 2 TVÖD.
Also ist die Eingruppierung von Beschäftigten selbsterklärend, schließlich ist im Tarifvertrag alles hierzu unmittelbar geregelt. Der Arbeitgeber hat diese Regelung nur noch umzusetzen. Oder ist es doch nicht so einfach?
Die Kunst des Eingruppierens besteht darin, die generellen Regelungen des TVÖD korrekt auf den Einzelfall anzuwenden. Hierfür müssen Sie die Grundlagen des Eingruppierungsrechts beherrschen und die dahinter stehende Systematik kennen. Zudem ist es wichtig, dass Sie die im TVöD aufgeführten und durch die Rechtsprechung zum Teil bereits geklärten unbestimmten Rechtsbegriffe richtig auslegen können (z.B. Was bedeutet "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse"?).
In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen und alles darüber hinaus Wichtige und Aktuelle zum Eingruppierungsrecht. Sie erfahren u.a., wie Sie aufgrund persönlicher Merkmale und in besonderen Fällen verfahren müssen.
Erster Tag
Zweiter Tag
Eingruppierung aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale (Voraussetzung in der Person – Berufsausbil-dung, wissenschaftl. Hochschulbildung, Hochschulbil-dung, ausländische Abschlüsse, Sonstige*r)
Dritter Tag
Besprechung Ihrer vorab eingereichten Praxisfälle
Der dritte Seminartag ist für Sachverhalte und Probleme aus Ihrer beruflichen Praxis vorgesehen. Senden Sie und bei Anmeldung zu dem Seminar gern Ihre Themen für den dritten Seminartag.