Beschäftigte der Personalverwaltung, Personalräte
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) feiert im Mai ihren 4. Geburtstag und immer noch ist sie brandaktuell. Ob es um den Schutz der Beschäftigtendaten im Homeoffice geht oder um die verstärkten Dokumentationspflichten bei den Personalakten. Ihre Regelungen sind in vielen Bereichen zwingend zu berücksichtigen. So müssen Sie die Nutzungsvereinbarungen von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz anpassen und im Bewerbungsverfahren die Informationspflicht strikt befolgen.
Die Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben war bereits des öfteren Gegenstand einer aufsichtsbehördlichen Prüfung und es wurden mehrfach Bußgelder verhängt – Grund waren fehlende oder intransparente Informationen.
Die Umsetzungen müssen auf den Prüfstand gestellt werden, gerade im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Hier gelten neben der DS-GVO zusätzlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften, was die Rechtsanwendung erschwert.
Vielfach herrscht Verunsicherung, welche Daten für welche Zwecke im Beschäftigungsverhältnis verarbeitet werden dürfen, ohne dass der Betroffene separat darin eingewilligt hat. Viele Behörden, Stellen und Unternehmen haben sich hier entschieden, einfach für jede Verarbeitung eine Einwilligung einzuholen. Das führt in der Praxis zu intransparenten Datenverarbeitungen und damit eher zu einem Datenschutzverstoß.
Die erfahrene Expertin vermittelt, welche Daten im Beschäftigungskontext verarbeitet werden dürfen, was in diesem Rahmen zu dokumentieren ist, welche Sonderfälle und Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, wie Bewerbungsverfahren rechtssicher ausgestaltet werden und wie mit dem Auskunftsrecht der Beschäftigten umzugehen ist. Außerdem geht die Dozentin auf die datenschutzrechtlichen Besonderheiten ein, die Sie bei der Gewährung von Homeoffice beachten müssen.
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Datenschutzrechtliche Grundlagen
Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis
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Personalrat