Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personal- und Organisationsbereich, Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung
Mit seiner Rechtsprechung hat der EuGH sämtliche Arbeitgeber in die Pflicht genommen, die Arbeitszeiten der Beschäftigten von der ersten Minute an zu dokumentieren. Doch damit alleine ist es nicht getan: Arbeitgeber müssen nun auch für die unterschiedlichen Arbeitszeitformen Nachweis führen, damit Beschäftigte Ihre Ansprüche z. B. auf bezahlte Zuschläge u. a. ohne Weiteres geltend machen können.
Hierzu ist es erforderlich, die einzelnen arbeitszeitrechtlichen und tariflichen Regelungen zu kennen.
Darüber hinaus soll die Arbeitszeit nach Arbeitsaufkommen und dienstleistungsorientiert ausgerichtet werden und damit zur Kosteneinsparung und Prozessoptimierung beitragen. Andererseits sollen flexible Arbeitszeiten dazu führen, Beschäftigten mehr Autonomie über ihre Arbeitszeit zu geben und so Familie, Privatleben und Beruf besser in Einklang bringen zu können. Der TVöD/TV-L bietet verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeit innerhalb eines Tages, einer Woche, aber auch über einen längeren Zeitraum flexibel mit Arbeitszeitkonten zu gestalten.
Sie lernen im Seminar den im TVöD/TV-L formulierten Entscheidungsrahmen zur Gestaltung der Arbeitszeit kennen. Sie erfahren, wie Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeitszeit umsetzen können. Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung helfen Ihnen, passgenaue Regelungen für Ihre Verwaltung zu finden.
Finden Sie die für Ihre Behörde passenden Regelungen, die auch für die Beschäftigten günstige Rahmenbedingungen schaffen.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
TVöD
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