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J72023

Willkommen zurück! Betriebliches Eingliederungsmanagement sicher umsetzen

Zielgruppe

Leitende und Beschäftigte der Haupt- und Personalverwaltungen bzw. aus dem Organisationsbereich, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Schwerbehindertenvertretung, Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte

Ihr Gewinn

Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als sechs Wochen erkrankt sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundung der Erkrankten beizutragen sowie Kündigungen und weiteren dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen. Der Anteil der Langzeiterkrankten ist in vielen Verwaltungen sehr hoch und im Anwachsen begriffen. Darüber hinaus verlangen Arbeits- und Verwaltungsgerichte zunehmend bei krankheitsbedingten Kündigungen/vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand den Nachweis der Durchführung eines strukturierten Verfahrens beim BEM.

Was zunächst als Einzelmaßnahme für Einzelne gestaltet werden konnte, sollte daher für größere  Beschäftigtengruppen in Form von festgelegten Verfahren bzw. Dienstvereinbarungen geregelt werden.

Im Seminar gibt Ihnen der Dozent grundlegende Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften, Fristen sowie den Verpflichtungen des Arbeitgebers, Maßnahmen der Wiedereingliederung der Betroffenen und Verfahrensweisen. Er stellt Eckpunkte vor, wie Sie strukturiert vorgehen können und was Sie bei Dienstvereinbarungen beachten müssen.

So können Sie das BEM sicher durchführen und damit im besten Fall Fehlzeiten verhindern und die Gesundheit des Personals fördern.

Inhalte
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement, § 167 Abs. 2 und 3 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteiligungsrechte, Wiedereingliederung
  • Präventionsgespräch und Eingliederungsmanagement: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken
  • Arbeitsrechtliche Auswirkungen: Krankheits- und Kündigungsprävention statt personenbedingter Kündigung
  • Präventionsauftrag und Eingliederungsmanagement: Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamts u.a., Zusammenarbeit mit Servicestellen
  • Strukturierte Vorgehensweisen und Maßnahmenkataloge
  • Musteranschreiben
  • Auswahl interner und externer Partner
  • Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
  • Datenschutz beim BEM
  • Praktische Beispiele
Organisatorische Hinweise

Bitte bringen Sie bereits für ihre Verwaltung/Betriebe erstellte Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen zum BEM zum Seminar mitz. Nach Möglichkeit werden diese im Seminar besprochen.

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