Leitende und Beschäftigte der Haupt- und Personalverwaltungen bzw. aus dem Organisationsbereich, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Schwerbehindertenvertretung, Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte
Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als sechs Wochen erkrankt sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundung der Erkrankten beizutragen sowie Kündigungen und weiteren dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen. Der Anteil der Langzeiterkrankten ist in vielen Verwaltungen sehr hoch und im Anwachsen begriffen. Darüber hinaus verlangen Arbeits- und Verwaltungsgerichte zunehmend bei krankheitsbedingten Kündigungen/vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand den Nachweis der Durchführung eines strukturierten Verfahrens beim BEM.
Was zunächst als Einzelmaßnahme für Einzelne gestaltet werden konnte, sollte daher für größere Beschäftigtengruppen in Form von festgelegten Verfahren bzw. Dienstvereinbarungen geregelt werden.
Im Seminar gibt Ihnen der Dozent grundlegende Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften, Fristen sowie den Verpflichtungen des Arbeitgebers, Maßnahmen der Wiedereingliederung der Betroffenen und Verfahrensweisen. Er stellt Eckpunkte vor, wie Sie strukturiert vorgehen können und was Sie bei Dienstvereinbarungen beachten müssen.
So können Sie das BEM sicher durchführen und damit im besten Fall Fehlzeiten verhindern und die Gesundheit des Personals fördern.
Bitte bringen Sie bereits für ihre Verwaltung/Betriebe erstellte Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen zum BEM zum Seminar mitz. Nach Möglichkeit werden diese im Seminar besprochen.
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01.02.2023 - 02.02.2023
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich
19.06.2023
09:30 - 16:30 Uhr
20.06.2023
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich