Fachkräfte des Jugendamtes, die die Beratung nach § 18 SGB VIII wahrnehmen,sowie der Unterhaltsheranziehung des Jobcenters, denen die Grundlagen des Kindesunterhalts aus der Praxis bekannt sind
Durch die tägliche Arbeit kennen Sie sich schon im Kindesunterhalt aus. Aber was ist mit dem Volljährigenunterhalt? Da ist doch einiges anders?
Das Jugendamt hat im Rahmen des § 18 SGB VIII auch Beratung und Unterstützung zum Volljährigenunterhalt anzubieten.
Wenn Sie in der Beistandschaft tätig sind, stehen Sie auf einmal vor neuen Fragen, gerade weil nun beide Elternteile in der Haftung stehen. Auch gilt es einzuschätzen, ob aufgrund sich abzeichnender „Streitpotentiale“ der Verweis auf anwaltliche Hilfe empfehlenswert ist.
Wenn Sie hingegen im Jobcenter arbeiten, gilt es, mögliche Ansprüche - spätestens jetzt - selbst geltend zu machen. Hierzu gehört im Massengeschäft auch ein Gespür, um festzustellen, ob sich der Einsatz lohnt.
In diesem Seminar geht es dem Dozenten darum, kompakt die Grundlagen des Volljährigenunterhalts sowie Begrifflichkeiten zu vermitteln, damit Sie erst einmal eine Basis für „normal“ gelagerte Fälle erhalten.
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