Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter (insbes. Beistände) nebst Unterhaltsvorschusskassen sowie der Jobcenter und Sozialämter, zu deren Aufgabe die Anspruchstitulierung gehört.
Ansprüche, die in einem Unterhaltstitel festgestellt wurden, sind vollstreckbar. Erst wenn man den Titel erlangt hat, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, um die Forderungen auch tatsächlich zu erhalten. Aber was für Titel gibt es? Was muss man tun, um einen Titel zu erlangen?
Diese Fragen werden hier beantwortet! Der Dozent erläutert zunächst die verschiedenen Arten von Titeln und erklärt dann, welcher
Unterhaltstitel bei den unterschiedlichsten Ansprüchen sinnvoll ist und vor allem, wie man diesen erlangen kann. Im Anschluss stellt er Ihnen Formulierungsvorschläge vor, die Sie zusammen diskutieren.
Daneben besteht ausreichend Raum für individuelle Fragestellungen und Fallgestaltungen aus Ihrer Praxis.