Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB II Leistungsträger
In bestimmten typisierten Fällen akzeptiert der Gesetzgeber einen höheren Bedarf, der in Form eines monatlichen Zuschlags zum Regelbedarf gewährt wird. Aber wann liegen solche besonderen Lebenslagen vor? Die Regelungen in den §§ 21 ff. SGB II bilden die Grundlage für Mehrbedarfe. Um auf diesem Gebiet rechtssicher entscheiden zu können, ist es allerdings auch notwendig, die entsprechende Rechtsprechung zu besonderen Anwendungs- und Härtefällen zu kennen.
In diesem Seminar vermittelt Ihnen die Dozentin umfassend die Regelungen für den Rechtskreis der Mehrbedarfe im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, Ihre Fragen aus der Praxis gemeinsam zu erörtern.
SGB I, SGB II, SGB X
Diese Veranstaltung kann für Sie interessant sein: