Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)
Den Nachranggrundsatz im Bereich SGB II können Sie auch durch Aufrechnung wiederherstellen. In der Praxis der Jobcenter hat sich dieses Instrument allerdings als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Das hat mehrere Gründe. Zum einen müssen Sie bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft beachten. Zum anderen gilt es, nicht nur das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander, sondern auch eventuelle Minderungen wegen begangener Pflichtverletzungen zu berücksichtigen. Alles in allem keine leichte Rechtsanwendung.
In diesem Kurzseminar besprechen Sie intensiv mit dem erfahrenen Dozenten den richtigen Umgang mit Aufrechnungen in Ihrer täglichen Arbeit. Dies erfolgt praxisnah mit konkreten Beispielen und natürlich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Machen Sie sich in dieser Materie fit!