Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, sozialer Fachbereiche und Dienste sowie aus Beratungsstellen, die über keine (ausreichenden) Vorkenntnisse verfügen oder ihre Kenntnisse auffrischen wollen
Unabhängig von Ihrer konkreten Aufgabenstellung sollten Sie als Beschäftigte aus sozialen Fachbereichen die für die Leistungsgewährung wesentlichen Grundlagen des SGB II kennen. Auch wenn Sie selbst nicht über Anträge nach dem SGB II entscheiden, benötigen Sie diese Kenntnisse, um über mögliche Leistungsansprüche beraten und sie zu den Leistungen nach dem SGB XII abgrenzen zu können.
Der erfahrene Dozent erarbeitet mit Ihnen systematisch die Rechtsnormen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anhand von Fällen aus der Praxis. Erleichtern Sie sich durch das Erlernte die Entscheidung bzw. Beratung in konkreten Fällen.
SGB II, SGB XII
Diese Veranstaltung kann für Sie interessant sein:
07.11.2022 - 09.11.2022
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich