An den Speichern 10
48157 Münster
0251 26597-0
fortbildung@stiwl.de

Ermäßigungen und Zuschüsse

Für den Besuch unserer Fortbildungsveranstaltungen können Sie verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen:

Was ist das?

Durch dieses Förderprogramm des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds erhalten Sie einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung.

Gefördert werden 50 % der Kosten einer Weiterbildung, maximal jedoch 2.000 Euro (Sonderprogramm 2013 bis 2015).

Pro Person und Jahr wird nur ein Bildungsscheck ausgestellt.

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte und Betriebe. Anspruchsberechtigt sind u. a.

  • Beschäftigte (individueller Zugang)
  • kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten (betrieblicher Zugang)
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit (einmal pro Jahr)
  • Berufsrückkehrende (einmal pro Jahr)
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben

Beschäftigte, die in NRW arbeiten, aber nicht wohnen, können den Bildungsscheck ebenfalls erhalten.

Voraussetzung

Sie dürfen im Jahr der Ausgabe des Schecks und/oder im vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben.

Ihr Weg zum Bildungsscheck

Sie erhalten den Bildungsscheck nach einer Bildungsberatung durch neutrale und regional zugeordnete Beratungsstellen (z. B. Volkshochschule, IHK, Handwerkskammer).

Bringen Sie den Bildungsscheck bei Ihrem Seminarbesuch einfach mit und geben Sie ihn in unserem Sekretariat ab.

Weitere Informationen

www.bildungsscheck.nrw.de

Was ist das?

Durch dieses Förderprogramm des Bundes und des Europäischen Sozialfonds werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, gefördert.

Der Bund übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500 Euro.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigte sind u. a.:

  • Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt
  • Angestellte
  • Selbstständige und mithelfende Familienangehörige
  • Berufsrückkehrende
  • Väter und Mütter in Elternzeit

Ihr Weg zum Prämiengutschein

Sie erhalten den Prämiengutschein nach einer Bildungsberatung durch neutrale und regional zugeordnete Beratungsstellen (z. B. Volkshochschule, IHK, Handwerkskammer).

Bringen Sie den Prämiengutschein bei Ihrem Seminarbesuch einfach mit und geben Sie ihn in unserem Sekretariat ab. Bei Online-Seminaren schicken Sie uns den Prämiengutschein bitte rechtzeitig vor dem Seminar zu.

Weitere Informationen

www.bildungspraemie.info

Was ist das?

Für den Besuch einer Weiterbildung als Bildungsurlaub können Sie für fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Dieser Anspruch kann auch aus zwei Jahren zusammengefasst werden.

Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung tragen Sie selbst.

Wer wird gefördert?

Bildungsurlaub können Sie beantragen, wenn Sie als Arbeiter oder Angestellter schwerpunktmäßig in NRW arbeiten.

Dasselbe gilt, wenn Sie Heimarbeiter sind oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht grundsätzlich in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten.

Ihr Weg zum Bildungsurlaub

  1. Sie benötigen ein Seminarprogramm, in dem Zielgruppe, Lernziele, Inhalte und zeitlicher Umfang (mind. sechs Std. à 45 min) der Weiterbildung genannt sind. Sie können hierfür die Beschreibung unserer Seminare aus unserer Internet-Edition einfach ausdrucken.
    Ferner brauchen Sie einen Nachweis, dass der Anbieter der Weiterbildung nach § 10 AWbG als Weiterbildungsstätte anerkannt ist. Das Studieninstitut Westfalen-Lippe ist entsprechend anerkannt, wir geben Ihnen gerne eine Kopie des Anerkennungsbescheids.
  2. Die Freistellung für den Bildungsurlaub müssen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dieser formlose Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars zusammen mit der Seminarbeschreibung und dem Anerkennungsnachweis des Anbieters eingereicht werden.
  3. Der Arbeitgeber quittiert den rechtzeitigen Eingang der Antragsunterlagen und muss sich innerhalb der nächsten drei Wochen dazu äußern.
  4. Sie müssen Ihren Seminarbesuch beim Arbeitgeber nachweisen. In unseren Seminaren erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

Weitere Informationen

Auskunft und Beratung erhalten Sie bei den Bildungsberatungsstellen (z. B. Volkshochschule, IHK, Handwerkskammer). Im Internet finden Sie weitere Informationen unter

www.bildungsurlaub.de